Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag für
“Haus Deichgraf”der Familie Brügmann in Vollerwiek
1.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Mietobjekt
bestellt und per Buchungsbestätigung zugesagt ist.
2.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die
Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche
Dauer der Vertrag abgeschlossen ist
3.
Der Gastgeber ist bei Nichtbereitstellung des Objektes verpflichtet, dem
Gast ein adäquates Quartier zu stellen, ohne dass dem Gast zusätzliche
Kosten entstehen.
4.
Stornierung der Reise:
Stornierungen werden mit 90% des Gesamt-Reisebetrages berechnet.
Wir empfehlen Ihnen zu Ihrer eigenen Sicherheit den Abschluss einer
Reiserücktrittversicherung
Bei einem offiziellen Beherbergungsverbot (Corona) fallen keine
Reisekosten an. Anzahlungen werden von uns erstattet.