Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag für “Haus Deichgraf”der Familie Brügmann in Vollerwiek 1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Mietobjekt bestellt und per Buchungsbestätigung zugesagt ist. 2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des  Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist 3. Der Gastgeber ist bei Nichtbereitstellung des Objektes verpflichtet, dem Gast ein adäquates Quartier zu stellen, ohne dass dem Gast zusätzliche Kosten entstehen. 4. Stornierung der Reise: Stornierungen werden mit 90% des Gesamt-Reisebetrages berechnet. Wir empfehlen Ihnen zu Ihrer eigenen Sicherheit den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung Bei einem offiziellen Beherbergungsverbot (Corona) fallen keine Reisekosten an. Anzahlungen werden von uns erstattet.  
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